Menu

Gemeindeversammlung

Die Stimmberechtigten fällen die Entscheide in kommunalen Angelegenheiten an der Gemeindeversammlung. Diese findet mindestens zweimal jährlich statt. Die zu behandelnden Geschäfte werden 30 Tage vor der Versammlung im Amtsanzeiger publiziert.

Stimmberechtigt sind Personen, die in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit drei Monaten in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Der Gemeindesaal als "Mehrzweckgebäude", in dem Gemeindeversammlungen stattfinden, Feste gefeiert und Gottesdienste abgehalten werden, der auch als Abstimmungs- und Wahllokal dient und in dem auch geturnt wird.

go to top