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Teilrevision Ortsplanung: Änderung Bau- und Nutzungsreglement und Erlass Zonenplan Gewässerraum; Änderung von Amtes wegen Art. 15 Abs. 2 Bau- und Nutzungsreglement

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat am 14.04.2026 die von der Gemein­deversammlung am 12.06.2023 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung und am 21.07.2025 durch den Gemeinderat beschlossene geringfügige Anpassung am Zo­nenplan Gewässer­raum in Anwendung von Art. 61 BauG genehmigt, wobei von Am­tes wegen im Bau- und Nutzungsreglement folgende Ergänzung erfolgt ist:

  • In Art. 15 Abs. 2 (Tabelle zweite Zeile, erste Spalte) wird der Begriff: «Resi­denzen inkl. Vor- /Anbauten» ergänzt.

Gegen die Änderung von Amtes wegen kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Münstergasse 2, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich mindestens im Doppel und begründet Beschwerde erhoben wer­den (Art. 61 a Abs. 1 BauG).

Die Unterlagen zur Änderung von Amtes wegen können auf der Gemeindeverwal­tung einge­sehen werden oder >>hier heruntergeladen werden.

 

Lüscherz, 27.05.2026

Der Gemeinderat

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