Unter Berücksichtigung der anhaltenden Trockenheit, den geltenden Feuerverboten im Wald und Waldesnähe sowie dem generellen Feuerwerkverbot ist aus Rücksicht auf das angrenzende Siedlungsgebiet das Feuern in der Grillstelle am Hafen ab sofort verboten.
GEMEINDERAT LÜSCHERZ

