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Beschluss Gemeinderat / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat Lüscherz hat die geringfügige Änderung (Art. 11, Anpassung Hochwasserkote) am 15. Mai 2023 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publika­tion beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Akten können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden.

Der Gemeinderat

 

>> Publikationstext
>> Überbauungsvorschriften SFG, Uferschutzplanung SFG mit Erläuterungsbericht
 

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