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Änderung Zonenplan Gewässerraum infolge materieller Änderung aufgrund Genehmigungsverfahren

Der Gemeinderat Lüscherz bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung des Zonenplans Gewässerraum zur 3. öf­fentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Folgende Akten liegen während 30 Tagen, vom 02.06.2025 bis 01.07.2025, in der Gemeindeverwaltung Lüscherz öffentlich auf. Diese können auch heruntergeladen werden:

Einsprachen und Rechtsverwahrungen gegen die geplanten Änderungen sind inner­halb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, einzureichen.

Lüscherz, 19.05.2025
Der Gemeinderat

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