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Verfügung des Amtes für Kultur, Nachführung des Archäologischen Inventars

Nachführung des Archäologischen Inventars aller Gemeinden des Kantons Bern gemäss Art. 13d der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV; BSG 721.1).

Stand 2021, Aufnahme durch den Archäologischen Dienst des Kantons Bern. Veröffentlichung der Nachführung des Archäologischen Inventars, Möglichkeit zur Einsichtnahme und zu schriftlichen Äusserung und Anträgen gemäss Art.13a Abs. 1 und Art. 13b Abs. 2 BauV.

Die Akten können beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Brünnenstrasse 66, 3018 Bern vom 8. November 2021 bis und mit 7. Dezember 2021 eingesehen werden (Voranmeldung obligatorisch unter adb.bauen@be.ch oder per Telefon 031 633 98 98).

Beschwerdefähig sind diejenigen Personen, Behörden und Organisationen, die bei der öffentlichen Einsichtnahme eine Ergänzung des Inventars verlangt haben. Beschwerden sind schriftlich und begründet bis spätestens 7. Dezember 2021 (Datum der Postabgabe) beim Archäologischen Dienst des Kantons Bern, Ressort Archäologisches Inventar, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Mit der Beschwerde kann nur gerügt werden, das Inventar sei unvollständig. Archäologische Fundstellen können nicht aus dem Inventar gestrichen werden.

 

Den vollständigen Publikationstext finden Sie hier >>
Dossier Archäologische Fundstellen und Schutzgebiete Gemeinde Lüscherz >>

 

 

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