Wegen des Hochwassers und der akuten Gefahrenlage hat unter anderem das Regierungsstatthalteramt Seeland folgendes verfügt (Auszug aus dem Publikationstext):
- Ab 14. Juli 2021, 07.00 Uhr ist die Schifffahrt für alle Boote inkl. Stand-Up-Paddling und dergleichen auf dem Bielersee, dem Zihlkanal bis zur Einmündung Neuenburgersee, dem Nidau-Bürenkanal bzw. der Aare (ausgenommen Kursschiffe mit Bewilligung) bis zur Kantonsgrenze Solothurn und der alten Zihl bis auf weiteres verboten.
- Ab 15. Juli 2021, 14.00 Uhr ist die Schifffahrt, das Baden, Stand-Up-Paddling und dergleichen verboten auf dem Thunersee, der Aare und dem Wohlensee.
- Ausgenommen vom Verbot sind Militär, Polizei, Rettungskräfte und Berufsfischer, die Schifffahrt auf dem Nidau-Büren-Kanal gemäss Hochwasser-Fahrplan und das Baden im Bielersee.
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