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Verbot der Schifffahrt und des Badens in Seen, der Aare und im Zihlkanal

Wegen des Hochwassers und der akuten Gefahrenlage hat unter anderem das Regierungsstatthalteramt Seeland folgendes verfügt (Auszug aus dem Publikationstext):

  1. Ab 14. Juli 2021, 07.00 Uhr ist die Schifffahrt für alle Boote inkl. Stand-Up-Paddling und dergleichen auf dem Bielersee, dem Zihlkanal bis zur Einmündung Neuenburgersee, dem Nidau-Bürenkanal bzw. der Aare (ausgenommen Kursschiffe mit Bewilligung) bis zur Kantonsgrenze Solothurn und der alten Zihl bis auf weiteres verboten.
  2. Ab 15. Juli 2021, 14.00 Uhr ist die Schifffahrt, das Baden, Stand-Up-Paddling und dergleichen verboten auf dem Thunersee, der Aare und dem Wohlensee.
  3. Ausgenommen vom Verbot sind Militär, Polizei, Rettungskräfte und Berufsfischer, die Schifffahrt auf dem Nidau-Büren-Kanal gemäss Hochwasser-Fahrplan und das Baden im Bielersee.

Die vollständige Publikation finden Sie hier >>
 

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