Der Gemeinderat Lüscherz bringt gestützt auf Art. 58 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 09. Juni 1985 die Teilrevision der Ortsplanung, bestehend aus Zonenplan Gewässerraum, Änderung Bau- und Nutzungsreglement (BMBV, Gewässerraum) und Erläuterungsbericht zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19. April 2022 bis 18. Mai 2022, in der Gemeindeverwaltung Lüscherz zur Einsichtnahme auf.
Am Donnerstag, 28. April 2022, 19:30 Uhr, findet zudem im Gemeindesaal ein öffentlicher Informationsabend statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, zu richten.
Folgende Unterlagen liegen ab Beginn der Auflagefrist zur Einsichtnahme auf und können hier heruntergeladen werden:
>> Änderungen Bau- und Nutzungsreglement