Der Gemeinderat bringt, gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die vorerwähnte Änderung des Zonenplans zur öffentlichen Auflage. Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderungen im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 10. November 2023 bis 11. Dezember 2023, in der Gemeindeverwaltung Lüscherz öffentlich auf.
Innert Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
GEMEINDERAT LÜSCHERZ