Die Gewässernamen der Gemeinde sind neu erhoben worden.
Der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis liegt vom 2. August 2023 bis 31. August 2023 in der Gemeindeverwaltung Lüscherz öffentlich auf (kantonales Geoinformationsgesetz KGeoLIG, Artikel 38).
Wer in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen ist, kann sich am Verfahren beteiligen, indem er während der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz, Haupstrasse 19, 2576 Lüscherz, schriftlich auf Fehler und Mängel des Nomenklaturplans aufmerksam macht (KGeolG, Artikel 39).
Nach Erledigung der Einwendungen wird der Nomenklaturplan mit zugehörigem Namenverzeichnis durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern genehmigt.
Der Gemeinderat