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Änderung Überbauungsvorschriften Riedmatte

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung von Art. 4 (neu Absatz 4: Beschränkung der Anzahl Wohneinheiten, neu Absatz 5: Kulturland - minimale Nutzung) der Überbauungsvorschriften Riedmatte zur öffentlichen Auflage.

Der Gemeinderat beabsichtigt, die Änderungen im gemischt-geringfügigen Verfahren nach Art. 122 Abs. 7 Bauverordnung vom 6. März 1985 zu beschliessen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 24. Oktober 2022 bis 22. November 2022, in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Innert Auflagefrist kann gegen das gemischt-geringfügige Verfahren und die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

 

Nachstehend finden Sie die Links zu den Auflageakten:

>> Publikationstext
>> Überbauungsvorschriften Riedmatte
>>Erläuterungsbericht

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