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Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es wird beabsichtigt, die Änderung im gemischt-geringfügigen Verfahren vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 14. Januar 2022 bis 14. Februar 2022, in der Gemeindeverwaltung Lüscherz öffentlich auf.

Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.

Der Gemeinderat

 

>> Publikationstext
>> Auszug Bau- und Nutzungsreglement, Änderung Art. 10
>> Eräuterungsbericht
 

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