Die von der Gemeindeversammlung am 4.12.2021 beschlossenen Reglemente treten wie folgt in Kraft:
- Konzessionsreglement per 1.1.2022
- Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund per 1.3.2022
Folgende Erlasse des Gemeinderats liegen vom 21.1.2022 bis 21.2.2022 bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz zur Einsichtnahme auf und treten wie folgt in Kraft (unter Vorbehalt, dass keine Beschwerde eingereicht wird):
- Gebührenverordnung zum Kehrichtreglement, Inkrafttreten per 1.7.2022
- Verordnung zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund, Inkrafttreten per 1.3.2022
Die Erlasse können während der Auflagefrist beim Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg mit Beschwerde angefochten werden.
Zudem wird gestützt auf die Anpassung der gesetzlich übergeordneten, kantonalen Grundlagen, die Berechtigungsregelung GERES (Gemeinderegistersysteme-Plattform) aufgehoben.
Folgende Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung Lüscherz bezogen, eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden:
>> vollständiger Publikationstext
>> Konzessionsreglement
>> Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund
>> Gebührenverordnung zum Kehrichtreglement
>> Verordnung zum Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund
>> Berechtigungsregelung GERES