Gestützt auf Art. 22 des Bestattungs- und Friedhofreglements der Gemeinde Lüscherz gibt der Gemeinderat die Räumung folgender Gräberfelder bekannt:
Nr. 86 bis und mit Nr. 93, Nr. 95 bis und mit Nr. 108.
Die Angehörigen werden gebeten, zurückerwünschte Gegenstände auf den Gräberfeldern bis am 30. April 2021 zu entfernen. Über nicht entfernte Grabmäler, Einfriedungen und Pflanzen wird nach Ablauf dieser Frist verfügt.
>> hier finden Sie die amtliche Publikation.