Der Gemeinderat von Lüscherz hat die vorerwähnte geringfügige Änderung von Art. 4 der UeV "Riedmatte" am 13. März 2023 beschlossen.
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Akten können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder nachstehend heruntergeladen werden.
Der Gemeinderat
>> Publikationstext
>> Überbauungsvorschriften "Riedmatte"
>> Erläuterungsbericht