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Änderung Überbauungsvorschriften "Riedmatte"

Der Gemeinderat bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, die aufgrund der Gemeindeversammlung vom 3.6.2019 beschlossene Änderung der Überbauungsvorschriften "Riedmatte" (Art. 4 Abs. 4) zur 2. öffentlichen Auflage.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 21. Juni 2019 bis 22. Juli 2019, in der Gemeindeverwaltung Lüscherz öffentlich auf.

Einsprachen oder Rechtsverwahrungen gegen die erwähnte Änderung der Überbauungsvorschriften sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Lüscherz, Hauptstrasse 19, 2576 Lüscherz, einzureichen.

Hier finden Sie folgende Unterlagen:
>> Änderung Überbauungsvorschriften "Riedmatte", Art. 4 Abs. 4
>> Publikationstext

 

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