Die von der Gemeindeversammlung Lüscherz am 3. Juni 2019 beschlossenen Änderungen der UeO "Riedmatte" wurden vom Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) am 2. Dezember 2019 genehmigt. Gegen den Genehmigungsbeschluss des AGR wurde Beschwerde erhoben. Das Rechtsamt der Direktion für Inneres und Justiz hat mit Beschwerdeentscheid vom 3. Juni 2022 die Beschwerde gutgeheissen und die Genehmigung von Art. 4 Abs. 4 und Abs. 5 UeV "Riedmatte" des AGR vom 2. Dezember 2019 aufgehoben.
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